Oberschleißheim liegt im Landkreis München im Einflussbereich der Landeshauptstadt München, die im Juni 2025 1.6 Mio Einwohner zählte und permanent weiter wächst. Diese Entwicklung kann an Oberschleißheim nicht unbemerkt vorbei gehen, die Gemeinde sollte dabei nicht nur mit einem erhöhten Verkehrsaufkommens quer durch den Ort beteiligt werden.
Es ist daher unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass sich Oberschleißheim in diesem Umfeld planvoll entwickelt. Außer einem etablierten Ortszentrum mit ausreichenden Parkplätzen müssen ausreichend familiengerechte Wohnungen, Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen zur Verfügung stehen. Primär steht heute die Verdichtung bestehender Strukturen im Fokus. Wir halten das für ökologisch sinnvoll und außerdem steht es in Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsplan.
Dabei sind gerade in Oberschleißheim auch sehr viele Randbedingungen des Naturschutzes zu beachten. Für die FDP sind die Flächen im Dachauer Moos, in den Wäldern oder am Flughafengelände grundsätzlich für jede Art von zusätzlicher Bebauung freizuhalten.
Ein Beispiel: Regattastrecke
Verkehr
Eine besondere Herausforderung unserer Gemeinde liegt zum anderen darin, dass die Gemeinde von zwei großen Verkehrsachsen durchschnitten wird, für deren Entschärfung die Gemeinde gar nicht zuständig ist. Die Bahnlinie wird definitiv bestehen bleiben, die Beseitigung des Bahnübergangs wird seit Jahrzehnten diskutiert. Eine Tieferlegung der Bahn wurde 2010 auf Anregung von Dr. Katz vom Wirtschaftsministerium untersucht und als machbar eingestuft. Aktuell wird eine Tieferlegung der Straße geprüft. Das einzige Projekt, das in der Dringlichkeitsstufe 1 eingeordnet wurde, ist die Verlegung der Staatsstraße neben die A92. (Projekt FS550-07, 2011 im Ausbauplan für Straßen in Bayern)
Details siehe: Verkehrskonzepte
Gewerbe
Oberschleißheim hat eines der geringsten Steueraufkommen im Landkreis. Zusätzliche Einwohner und zusätzliches Gewerbe wären daher für unsere Gemeinde im Rahmen eines maßvollen Wachstums sinnvoll. Für die Ansiedlung von Gewerbe müssen jedoch neue Flächen entwickelt werden. Das Anbindungsgebot der Landesplanung erlaubt es nicht, isolierte Gewerbegebiete auf der grünen Wiese zu errichten. Gewerbegebiete sind aber auch keine Industriegebiete und man kann in der Bauleitplanung z. B. Lärmkontingente und bewaldete Trennstreifen festlegen, die eine Verträglichkeit mit der benachbarten Bebauung sicher stellen.
Details siehe: Gewerbegebiete
Planungsgrundsätze
Grundsätzlich steht für uns eine Planung die einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten in einer sachlichen Diskussion erreicht im Vordergrund. Der Vorgang nennt sich „Abwägen“ und ist Grundlage aller Entscheidungsprozesse, bei denen es Vor- und Nachteile gibt. Ideologie erspart zwar das Nachdenken, führt aber nicht zu nachhaltigen Ergebnissen.
Zitat: „Wer seine Meinung nicht mindestens einmal geändert hat, hat noch nicht genügend nachgedacht.“